1.9L TDI - 74 kW (100 PS)
Steilheck-Limousine (5-trg)
5-Gang-Schaltung
2002
Keine Angabe
black magic perleffekt
-
Binno B3 7,5 x 17 ET30
Yokohama A539 205/40 R17
Keine Angabe
Keine Angabe
KW Gewindefahrwerk Variante 1
Keine Angabe
VW MFD
TT Tachonadeln
blau lackierte Bremssättel, in Wagenfarbe lackierter Kühlergrill, gelochte Zimmermann Bremsscheiben, MTEC Xenonbrenner in Angel Eyes alles in Fahrzeugpapiere eingetragen, MTEC Fern-, Nebel- und Standlicht, automatische Leuchtweitenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage
MFA, Klimaautomatik, GRA
Keine Angabe
Am 22.04.2005 um 22:25 Uhr schrieb Hardcorrorist
also wenn ich scheinwerfer kaufe, die bereits lackiert sind und ABE, gutachten etc. haben, dann is da auch sicher kein problem. alles alles, was ich selbst "bastle" wird wohl eher nicht typisiert werden, zumindest in Ö nicht. sonst bräuchte man ja zu keinem teil ein gutachten, wenn's so einfach wär, oder?
Am 22.04.2005 um 16:59 Uhr schrieb px
Das mit den Schinwerfern ist kein Ding, weil es eben nicht die Reflektoren sind, die lackiert sind. Das ist wie bei den zahlreichen Rückleuchten, das selbe Prinzip.
Am 22.04.2005 um 12:26 Uhr schrieb Chris79
Also solche komischen Sachen gibts bei uns nicht. Man darf sein Auto lackieren wie man Lust hat, ausser natürlich chrom oder solche Scherze. Hätte ja nicht gedacht, dass es noch schlimmere Länder als D gibt :-P Und wenn man überlegt was für Schrottkarren auf der Strasse rumfahren, die jeden Moment auseinanderfallen, sind lackierte Scheinwerfer wohl das geringste übel
Am 22.04.2005 um 11:52 Uhr schrieb Hardcorrorist
du wirst lachen, aber ich müsste sogar meinen abt grill typisieren lassen, obwohl der zum original auch kaum unterscheidet! wenn ich mit einem extrem tuning-auto einen unfall hätte, bin ich mir ziemlich sicher, dass ich alle papiere vorlegen müsste. und ja auch lackierungen müssen typisiert werden. die wagenfarbe steht ja in der zulassung. solche kleinigkeiten werden bei versicherungen sicher nicht beachtet, aber motor bzw. beleuchtung (mit UBB hat man in Ö KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ!), die geändert und nicht eingetragen is fällt unter "SCHWERER MANGEL"! gut, ich weiss nicht wie es bei euch in D is, drum lassen wir's. hoffe, dass wir beide nie einen argen unfall haben bzw. schuld sind.
Am 22.04.2005 um 01:22 Uhr schrieb Chris79
Ich meine meine Versicherung, die den gegnerischen Schaden zahlt. Die muss zahlen, so oder so. Und falls der Unfallgegner meint er müsse klagen, dann liegt die Beweispflicht bei ihm und nicht bei mir. Wäre ja noch schöner, du behauptest irgendeine Sache und der Gegner muss beweisen, dass das nicht der Fall ist, wo gibts den sowas? Bei uns in D jedenfalls nicht. Um nochmal auf die Scheinwerfer zurückzukommen, müsst ihr jedesmal zum TÜV in Ö, wenn ihr z.B. eure Schürze neu lackiert? Die Scheinwerfer sind nich am Reflektor lackiert, nur am Gehäuse, das keinerlei Funktion hat. Wenn du es nicht glaubst kannst du gerne mal bei Hella anrufen, die werden dich dann eines besseren belehren
Am 21.04.2005 um 22:56 Uhr schrieb Andi
Sehr schönes und geschmackvolles Auto! Dickes Lob, da passt (fast) alles. Wie wärs noch mit ner Kurzstabantenne? Gruß Andi
Am 21.04.2005 um 22:49 Uhr schrieb Hardcorrorist
ich weiss jetzt nicht ob du deine eigene versicherung meinst oder die gegnerische, aber im streitfall muss die gegnerische versicherung gar nix... du musst nachweisen können, dass trotz änderungen alles passt und eingetragen is, wenn dich wer drauf anspricht! also wenn ich ein normalbürger mit einem normalauto einen unfall mit einem wagen ähnlich deinem hab, in der nacht, selbst wenn ich schuld bin, dann kannst du mir glauben, zerlegt der rechtschutz alles was nicht typisiert is an diesem auto mit genuss vor gericht... da hast dann zumindest eine teilschuld am hals.
wie gesagt (•klopf auf holz•): möge nie so ein fall bei keinem von uns auftreten!
so is es nun mal. eine kaputte birne is blödsinn, du kannst aber sicher strafe zahlen, wenn ein polizist mies aufgelegt ist. das soll kein angriff sein und ich wünsch dir auch nie so eine situation, aber sowas sollte man halt auch bedacht haben...
Am 21.04.2005 um 22:20 Uhr schrieb Chris79
Moment mal! Im Schadenfall muss mir erst mal die Versicherung beweisen, dass der Unfall auf die Scheinwerfer zurückzuführen ist, vorher muss sie alles übernehmen. Und wenn man schon so anfängt, dann darf man gar nichts mehr machen. Ist z.B. eine Standlichtlampe im Eimer -> keine strassenzulassung -> KEINE VERSICHERUNG! und da gilt auch nicht die Ausrede, dass man das nicht gewusst hat. Ausserdem wenn es die Leuchtkraft verringern soll, dann hat der 4er Golf GTI 25 Jahre ja miserable Scheinwerfer, aber auch hier gibt es keinen unterschied zu den normalen, weil nicht die Reflektoren geschwärzt wurden.
Am 21.04.2005 um 22:05 Uhr schrieb Hardcorrorist
vielleicht ändert sich nichts an der leuchtkraft (nach vorne ok, trotzdem will ich ein foto bei nacht und scheinwerfer an mal sehen!), aber trotzdem will ich mit so einem wagen keinen unfall bei nacht haben... nur zur erinnerung: keine typisierung -> keine strassenzulassung -> KEINE VERSICHERUNG!
Am 21.04.2005 um 21:52 Uhr schrieb Chris79
Ich hab bei mir noch 4 cm Bodenfreiheit, ging problemlos durch den TÜV und ich bin auch noch nie hängen geblieben.
Das schwärzen der Scheinwerfer hat absolut nichts mit der Leuchtkraft zu tun, weil das vorne keine Reflektoren sind. Dicht sind die Dinger auch, wenn man es gut macht. Interessant ist auch das hier http://www.passatplus.de/umbauten/schei ... werfer.htm