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Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2010
Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
dass nicht mehr von einem „versehentlichen“ Zuschnellfahren gesprochen werden kann.