Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2010
Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung).
Ab 40 Euro kommen immer noch mind. 23,50 Euro Gebüren hinzu.
Bereits vorhandene Einträge in Flensburg können zu einner Erhöung des Bußgeldes führen.
Ein durch die ermittelnde Stelle unterstellter Vorsatz kann auch zu Erhöung des Bußgeldes führen. Beispielsweise wenn die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war, dass nicht mehr von einem versehentlichen Zuschnellfahren gesprochen werden kann.