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Winterreifen – Nutzen und gesetzliche Pflicht

Gut die Hälfte des Jahres bewegen die meisten von uns ihr Fahrzeug in der winterlichen Jahreszeit. Für viele ist es selbstverständlich, in dieser kalten Jahreszeit auf Winterreifen zu setzen. Neben einer griffigeren Profilstruktur zeichnet Winterreifen insbesondere eine andere Gummimischung aus, die dafür sorgt, dass der Reifen auch bei strengen Temperaturen eine optimale Flexibilität und Haftung behält.

Seit Ende 2010 reagiert auch der Gesetzgeber auf die speziellen Anforderungen im Winter, diese daraus resultierenden Erlasse diskutiert man seitdem gerne unter dem Begriff „Winterreifenpflicht“. Dieser Begriff suggeriert leider, dass Winterreifen an eine Jahreszeit gebunden sind. Tatsächlich beschreibt das entsprechende Gesetz jedoch nur den Zustand der Straße. Danach sind Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch + Schnee) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – also nicht von Oktober bis Ostern oder einen ähnlich eingegrenzten Zeitraum. Es obliegt also weiterhin dem Fahrer selbst, den Zeitpunkt zum Wechsel richtig zu wählen.
Wird man bei entsprechendem Wetter ohne M+S-Reifen erwischt, drohen 40 Euro Bußgeld. Bei Behinderung des Verkehrs durch falsche Bereifung werden sogar 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Als Auto-affine Community legen wir größtenteils überdurchschnittlich viel Wert auf die Optik unserer Fahrzeuge. Doch auch im Winter muss auf tolle Optik nicht verzichtet werden. Neben diversen winterfesten Alufelgen gibt es auch alle üblichen Breitreifenformate auch in der M+S-Ausführung, mit denen man auch bei glatter Straße sicher von Oktober bis Ostern unterwegs ist.
Zu eurer eigenen als auch der Sicherheit anderer solltet ihr in Sachen Reifen auf winterliches Wetter vorbereitet sein – Optik und Spaß am Tuning müssen dem nicht entgegenstehen.